Die gesetzlichen Krankenkassen
Seit 2004 müssen auch die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlungen in Ungarn (EU) bezuschussen. Es gelten die gleichen Zuschüsse wie in Deutschland oder Österreich. Allerdings sollten sich die deutschen Versicherten die Behandlung zuvor bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Nach dem Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Wie hoch der Anteil ist, der von der Kasse übernommen wird, hängt von der jeweiligen Versicherung ab.
Neuregelung bei Zuschüssen zum Zahnersatz: Veränderungen gibt es auch bei den Zuschüssen zum Zahnersatz: Seit 1. Januar 2005 zahlt die Kasse nicht mehr den prozentualen Anteil eines Zahnersatzes, sondern einen "befundbezogenen Festzuschuss". Für den Patienten bedeutet dies, dass sich die Zahlung seiner Krankenkasse nunmehr am Befund und nicht an der Behandlungsmethode orientiert. Wenn ein Patient künftig statt einer Brücke eine aufwändigere Versorgung mit einem implantatgetragenen Zahnersatz wünscht, kann er selbst entscheiden, welche anerkannte Behandlung er wählt - die Kasse zahlt auf jeden Fall den Festbetrag für die Regelversorgung. Wünschte ein Patient bisher eine höherwertigere Versorgung, musste er die gesamten Kosten aus eigener Tasche zahlen.
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